Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote sind freibleibend.
Alle Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen rechtsverbindlichen
Bestätigung. Überschreitungen von Lieferterminen und Arbeitsleistungen
Berechtigen den Besteller zum Rücktritt nur nach Ablauf einer Nachfrist
von einem Monat.
Maßgebend für die Ausführung und Abrechnung von Fliesenarbeiten
Und Leistungen ist die VOB, Teil A,B,C., neuester Fassung.
Die VOB kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Auf
Anforderung können auch einzelne Auszüge übersendet werden.
Hinsichtlich der VOB gelten jedoch folgende Sonderbedingungen.
Abschlagszahlungen sind binnen 15 Wochentagen netto nach Absendung der Rechnung
zur Zahlung fällig.
Rechnungen ohne Abschläge sind innerhalb 5Wochentaqen zur Zahlung fällig.
Schlussrechnungen sind innerhalb 1 Monat netto nach Absendung der Schlußrechnung
zur Zahlung fällig.
Als Abnahmeleistung in Sinne 12 VOB Teil B, gilt mangels förmlicher Abnahme
die Erstellung unserer Schlussrechnung.
Maßgebend für den Geldeingang ist der Eingang der Gutschriftanzeige des Konto-
führenden Instituts bei uns. Bei Scheckzahlung ist Maßgebend für den Geldeingang
die Gutschriftanzeige auf unserem Konto.
Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und zwar
Nur zahlungshalber und unter Vorbehalt unserer Annahmeim Einzelfall entgegen-
genommen.
Diskont und sonstige Spesen sind vom Besteller zu tragen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an
dem Käufer Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank in Rechnung zu stellen.
Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungs-
Einstellung, bei Einleitung eines der Schuldregelung dienenden Verfahrens, bei
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und bei Vorliegen von Umständen,
welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, werden unsere
sämtlichen Forderungen auch im Falle einer Stundung sofort zur Zahlung fällig.
Die Gewährleistung schließt nicht alle von uns gelieferten bzw. eingebauten Teile aus.
Ergibt die Nachprüfung einer Beanstandung, das die Fehlleistung nicht von uns zu
Vertreten ist, werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Farbabweichungen und Farbunterschiede bei keramischen Material und Naturstein
sowie Adern, Haar.- und Glasurrisse sind fabrikations- und materialbedingt und
berechtigen nicht zur Mängelrüge oder Aufrechnung.
Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen 12 Tagen bei uns schriftlich
angezeigt werden. Mängelrügen nach Abnahme unserer Leistung sind ausgeschlossen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lüneburg
Fliesen Lempka, Inh. Kerstin Lempka